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Anpassungen der Förderkonditionen

Absenkung des Fördersatzes für Batteriespeicher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zulässige Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro

 

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen, freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten

 

Was wird gefördert?

Stationäre elektrische Batteriespeicher

 

Wie viel Förderung gibt es?

150 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro

 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Die angeschlossene Photovoltaikanlage muss neu errichtet werden.
  • Das Verhältnis der installierten Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak zur Kapazität des Batteriespeichers in Kilowattstunde darf maximal eins zu drei betragen.
  • Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.


Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen. Über den Button den Vordruck „Wahrheitsgemäße Angaben drucken“ ausdrucken, unterschreiben, gegebenenfalls einscannen und mit dem Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot zum Antrag hochladen. Den Antrag absenden.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. (Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner). Weitere Unterlagen können über einen Link oder per E-Mail nachgereicht werden.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt kann die Maßnahme beauftragt werden.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

 

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in diesem Jahr vom 4. Februar bis zum 20. November gestellt werden.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:
https://foerderportal.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=4EBCC4E32B019A1A8304

 

Quelle:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_markteinfuehrung_breitenprogramm/04_batteriespeicher/index.php