Rauchmelderpflicht in NRW – Übergangsfrist bis Ende 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Februar 2013 hat der Düsseldorfer Landtag beschlossen, zum 01.04.2013 in NRW die Rauchwarnmelderpflicht einzuführen.
Die Anforderung ist in der Landesbauordnung § 49/7 wie folgt festgelegt:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauch-
melder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die
bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer
spätestens bis zum 31.12.2016 entsprechend den Anforderungen nach den
Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat der
unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat die Ver-
pflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.“
(Auszug aus der Bau O., NRW)
Der Gesetzgeber gibt in der Norm DIN 14604 und 14676 konkrete Anweisungen zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern, d.h.
Angaben zur Standortwahl,
Dokumentation,
Rauchmelder nach DIN 14604,
Inspektion und Wartung.
Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht auf den Mieter zu übertragen, d.h. der Hauseigentümer stellt dem Mieter für seine genutzten Räume funktionstüchtige Rauchmelder. Der Mieter wird schriftlich dazu aufgefordert, die
Melder regelmäßig auf deren Betriebsbereitschaft zu überprüfen und ggfs. die Batterien zu wechseln. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, dies regelmäßig bei seinem Mieter nach zu fragen, zu überprüfen und zu dokumentieren.
Alternativ kann er hierzu eine dritte Person, also ein Serviceunternehmen, beauftragen. Die Kosten hierfür werden dann auf die Mieter umgelegt.
Mehrere Mitarbeiter in unserem Haus sind zertifiziert, Rauchmelder gem. DIN-Vorgabe zu installieren und zu warten.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein fundiertes Angebot, stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Beckers
Elektro- & Energietechnik GmbH
Joachim Beckers
(Geschäftsführer)